Fördermittel für Neu- und Altbauten

Die Bundesförderung 
Gefördert werden Gebäude, deren  Primärenergiebedarf nach Energieeinsparverordnung
60 bzw. 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr nicht überschreiten.
Die Fördermöglichkeiten durch den Bund können Sie den Seiten der
Kreditanstalt für Wiederaufbau entnehmen.
Zur Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau Kfw

Weitere informationen zu Fördermitteln finden Sie bei  WERU »
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Unter der 0 2631 - 2 60 07 wir beraten Sie gerne!

Qualität
«made in Germany»

WERU Fördermittel Hinweise

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